Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Termin in unserer Praxis.
Damit die Therapie zu Ihrer und unserer Zufriedenheit ablaufen kann, bitten wir Sie, sich mit unserer Praxisorganisation vertraut zu machen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:
Terminvereinbarung
Ihr erster Termin in unserer Praxis
Kommen Sie zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis gerne einige Minuten früher, damit alles Organisatorische vor Therapiebeginn erledigt werden kann. Wir benötigen Ihre Ergotherapieverordnung (Rezept). An Ihrem ersten Termin werden wir Sie bitten einen Patientenbogen auszufüllen, der uns bei der Befunderhebung unterstützt. Bringen Sie außerdem Arztberichte, Röntgenbilder, OP-Berichte etc. zum ersten Termin mit, falls diese Ihnen vorliegen. Selbstverständlich werden wir Ihre persönlichen Daten vertraulich behandeln.
Behandlung von Kindern und Demenzerkrankten
Bei Behandlungen von Kindern und Demenzerkrankten ist es zwingend erforderlich, dass ein Elternteil oder ein Angehöriger beim Erstgespräch anwesend ist, um mögliche Schwierigkeiten anzusprechen und die Therpaieziele zu definieren.
Bringen Sie gerne den Schulranzen, Hefte etc. Ihres Kindes mit zum Termin.
Zuzahlung für gesetzlich Versicherte
Für die Heilmitteltherapie wir eine gesetzliche Zuzahlung erhoben, die sich an den Kosten der Heilmitteltherapie orientiert. Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben. Sollte die Anzahl der auf der Verordnung aufgeführten Behandlungseinheiten aus medizinischen oder persönlichen Gründen nicht vollständig geleistet werden, erhalten Sie den zu viel bezahlten Betrag von uns zurück.
Privatpatienten
Wenn Sie privat versichert sind, werden wir vor Therapiebeginn eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Praxis abschließen. Damit verpflichten wir uns, die verordnete therapeutische Leistung zu erbringen und Sie willigen ein, uns den vereinbarten Betrag für die erbrachte Leistung zu zahlen. Die Rechnung kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Auf die Höhe der Erstattung haben wir keinen Einfluss.
Für Privatpatienten veranschlagen wir einen 1,6-fachen Satz. Die mögliche Höhe der Gebühren wird in der GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten) geregelt, die in unserer Praxis die Grundlage zur Abrechnung bildet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis!
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